Honorar
Die Höhe des Honorars orientiert sich an den empfohlenen Richtlinien des Österreichischen Berufsverbandes für Psychotherapie. Gerne stehe ich Ihnen für nähere Auskünfte persönlich zur Verfügung.
Im Fall einer krankheitswertigen Störung leisten die Sozialversicherungen einen Kostenzuschuss (ÖGK 33,70 €, SVS/SVB 50 €, BVA und VAEB 50,20 €, jeweils pro Einheit – Stand Jänner 2026). Eine krankheitswertige Störung liegt vor, wenn eine Diagnose nach ICD-10 (Internationale Klassifikation von Störungen) gestellt werden kann. Die von mir erhobene Diagnose nach ICD-10 wird mit Ihnen besprochen.
Auch private Zusatzversicherungen erstatten meist einen Teil der Therapiekosten.
Für Beratung, Paartherapie, Einzelselbsterfahrung oder Einzelsupervision gibt es von den Krankenversicherungen keinen Kostenzuschuss.